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   VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20   

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https://dejure.org/2021,35798
VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20 (https://dejure.org/2021,35798)
VG Stade, Entscheidung vom 27.08.2021 - 1 A 1566/20 (https://dejure.org/2021,35798)
VG Stade, Entscheidung vom 27. August 2021 - 1 A 1566/20 (https://dejure.org/2021,35798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren; Rüge; Abgrenzung eines formlosen Ordnungsrufs von einem förmlichen Ordnungsruf in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 1019/14

    Ausschluss eines NPD-Stadtratsmitglieds aus Ratssitzung der Stadt Pirmasens war

    Auszug aus VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20
    Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 28, juris) und der Beklagte ist als Kreistagsvorsitzender, von dem die in Streit stehende Äußerung ausgegangen ist, auch passivlegitimiert (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. November 2015 - 3 K 1019/14.NW -, Rn. 39, juris).

    Auch wenn der Vorsitzende sich nicht unbedingt der Worte "Ich rufe Sie zur Ordnung" bedienen muss, so muss er doch mit der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass das Kreistagsmitglied nicht nur unverbindlich ermahnt oder gerügt wird, sondern dass ein förmlicher Ordnungsruf erfolgt (vgl. zum Vorstehenden: VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. November 2015 - 3 K 1019/14.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 10194/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1982 - 2 BvE 2/82 -, BVerfGE 60, 374-383; s. auch Blum, in: Blum/Häusler/Meyer, NKomVG, § 63 Rn. 19).

  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

    Auszug aus VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20
    Auch wenn der Vorsitzende sich nicht unbedingt der Worte "Ich rufe Sie zur Ordnung" bedienen muss, so muss er doch mit der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass das Kreistagsmitglied nicht nur unverbindlich ermahnt oder gerügt wird, sondern dass ein förmlicher Ordnungsruf erfolgt (vgl. zum Vorstehenden: VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. November 2015 - 3 K 1019/14.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 10194/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1982 - 2 BvE 2/82 -, BVerfGE 60, 374-383; s. auch Blum, in: Blum/Häusler/Meyer, NKomVG, § 63 Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 10194/94

    Hinweis auf "blumenreiche Worte" rechtfertigt keinen Ordnungsruf

    Auszug aus VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20
    Auch wenn der Vorsitzende sich nicht unbedingt der Worte "Ich rufe Sie zur Ordnung" bedienen muss, so muss er doch mit der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass das Kreistagsmitglied nicht nur unverbindlich ermahnt oder gerügt wird, sondern dass ein förmlicher Ordnungsruf erfolgt (vgl. zum Vorstehenden: VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. November 2015 - 3 K 1019/14.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 10194/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1982 - 2 BvE 2/82 -, BVerfGE 60, 374-383; s. auch Blum, in: Blum/Häusler/Meyer, NKomVG, § 63 Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10

    Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom

    Auszug aus VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1566/20
    Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 28, juris) und der Beklagte ist als Kreistagsvorsitzender, von dem die in Streit stehende Äußerung ausgegangen ist, auch passivlegitimiert (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 10. November 2015 - 3 K 1019/14.NW -, Rn. 39, juris).
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